Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 598/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 450a, StPO § 458
Ausländische Haft, Anrechnungsmaßstab; Feststellung; - openjur.de
Anrechnung von Auslieferungshaft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 51 Abs. 4; StPO § 450a
Anrechnung von Auslieferungshaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Anrechnungsmaßstabs von im Ausland bzw. in Polen verbrachter Auslieferungshaft; Voraussetzungen der Anrechnung von im Ausland verbrachter Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1; Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei Entscheidungen über die Anrechnung von ...
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
§ 51 StGB
Zur transnationalen Wirkung ausländischer Strafe oder Freiheitsentziehung gem. § 51 Abs. 3, Abs. 4 S. 2 StGB (Prof. Dr. Dennis Bock; ZIS 7-8/2010, S. 482-489)
Verfahrensgang
- LG Essen, 20.09.1999 - 2 StVK Z 100/07
- OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 598/07
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 101
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.09.1999 - 5 StR 416/99
Anrechnungsmaßstab; Im Ausland erlittene Freiheitsentziehung; Schottland; …
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 598/07
Grundsätzlich kann bei Freiheitsentziehungen in EU-Staaten von einem Anrechnungsmaßstab von 1:1 ausgegangen werden, wobei jedoch immer eine Einzelfallprüfung stattzufinden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 04.06.2003 - 5 StR 124/03; BGH Beschl. v. 21.09.1999, 5 StR 416/99).Streitig ist bereits, ob Nachteile, die der Häftling aufgrund seiner persönlichen Disposition oder Pflichtverletzung einzelner Personen erleidet (z. B. wegen Krankheit), die ihm auch in deutscher Untersuchungshaft hätten wiederfahren können, nach § 51 Abs. 4 StGB anrechnungsfähig sind (…dag.: LK-Theune § 51 Rdn. 59; daf.: BGH Beschl. v. 21.09.1999 - 5 StR 416/99).
- BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03
Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in …
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 598/07
Grundsätzlich kann bei Freiheitsentziehungen in EU-Staaten von einem Anrechnungsmaßstab von 1:1 ausgegangen werden, wobei jedoch immer eine Einzelfallprüfung stattzufinden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 04.06.2003 - 5 StR 124/03; BGH Beschl. v. 21.09.1999, 5 StR 416/99). - BGH, 28.01.1986 - 1 StR 652/85
Bestimmung des Maßstabs für die Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 598/07
Der Richter hat zu erwägen, wie schwer das Übel wiegt, das dem Verurteilten durch die ausländischen Strafverfolgungsmaßnahmen widerfahren ist, und wieviel dieses Übel von demjenigen schon vorweggenommen hat, mit dem das inländische Urteil den Angekl. belasten will; dabei ist der Maßstab zu berücksichtigen, der sich aus dem Vergleich der ausländischen mit der inländischen Strafenordnung ergibt (BGH NStZ 1986, 312 f. m.w.N.). - OLG Hamm, 30.06.1998 - 4 Ws 389/98
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 598/07
Die Entscheidung OLG Hamm NStZ-RR 1999, 126, in der für eine Entscheidung nach § 458 StPO die Besetzung mit drei Richter für erforderlich erachtet wurde, betraf den Sonderfall von Einwendungen gegen die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung.
- LG Marburg, 09.11.2011 - 7b StVK 136/11
Auslieferungshaft - Serbien - Anrechnungsmaßstab
Bei der Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab hat das Gericht das im Ausland erlittene Strafübel zu schätzen und in ein dem inländischen Strafensystem zu entnehmendes Äquivalent umzusetzen (vgl. u. a. OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.2007, 3 Ws 598/07, zitiert nach juris).